Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anfragen, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Nord Modul im Zusammenhang mit Raummodulen, Wohnmodulen, Bürocontainern, Verkaufscontainern, Sanitärcontainern, Zubehör und sonstigen modularen Lösungen.
Diese Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Nord Modul deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragspartner
Vertragspartner ist:
Nord Modul
Inhaber: Hakan Demir
Ludwig-Eberhard-Straße 18
20459 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 285305 969
E-Mail: info@nordmodul-container.com
3. Darstellung der Produkte auf der Website
Die auf der Website dargestellten Produkte, Bilder, technischen Angaben, Grundrisse, Ausstattungen, Farben und Beschreibungen dienen der allgemeinen Information und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.
Abbildungen können Beispielbilder enthalten. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Material, Ausstattung, Maßen oder technischen Details können sich insbesondere durch Produktion, Weiterentwicklung, Lieferantenwechsel oder kundenspezifische Anpassungen ergeben.
4. Anfragen, Angebote und Vertragsschluss
Die Kontaktaufnahme über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über ein Kontaktformular stellt noch keinen Vertragsschluss dar. Sie dient zunächst der Anfrage und Beratung.
Ein verbindliches Angebot wird dem Kunden nach Prüfung der Anfrage individuell übermittelt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und Nord Modul die Annahme bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
Individuelle Vereinbarungen, schriftliche Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Preise
Maßgeblich sind die im jeweiligen individuellen Angebot genannten Preise. Auf der Website genannte Preise, sofern vorhanden, sind unverbindliche Orientierungswerte, solange sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet sind.
Ob Preise netto oder brutto ausgewiesen werden und ob Transport, Entladung, Montage, Kran, Stapler, Fundament, Genehmigungen oder sonstige Zusatzleistungen enthalten sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen, Anzahlungen, Restzahlungen, Fälligkeiten und Zahlungsarten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.
Nord Modul ist berechtigt, je nach Auftragsumfang eine Anzahlung, Teilzahlung oder vollständige Zahlung vor Lieferung zu verlangen, sofern dies im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
7. Lieferung und Lieferzeiten
Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Andernfalls handelt es sich um voraussichtliche Lieferzeiten.
Liefertermine können sich insbesondere durch Produktionsauslastung, Lieferantenverzögerungen, Transportbedingungen, Zollabwicklung, Wetter, Straßensperrungen, behördliche Vorgaben oder andere Umstände verschieben, die außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Nord Modul liegen.
Nord Modul wird den Kunden über wesentliche Verzögerungen informieren, sobald diese erkennbar sind.
8. Transport, Zufahrt und Entladung
Die Lieferung erfolgt je nach Produkt, Lieferadresse und Vereinbarung per LKW oder durch ein geeignetes Transportunternehmen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Lieferadresse mit geeigneten Fahrzeugen erreichbar ist und dass die Entladung vor Ort möglich ist. Dazu gehören insbesondere ausreichende Zufahrt, tragfähiger Untergrund, genügend Platz zum Rangieren und die rechtzeitige Organisation von Kran, Stapler, Radlader oder sonstigen Entladehilfen, sofern diese nicht ausdrücklich durch Nord Modul übernommen wurden.
Entstehen Mehrkosten, weil die Zufahrt nicht möglich ist, die Entladung nicht vorbereitet wurde oder Wartezeiten entstehen, können diese dem Kunden gesondert berechnet werden, soweit der Kunde die Umstände zu vertreten hat.
9. Montage, Fundament und bauseitige Leistungen
Montage, Anschlussarbeiten, Fundamentarbeiten, Kranleistungen, Elektro-, Wasser-, Abwasser- oder sonstige bauseitige Leistungen sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Aufstellort vorbereitet ist und alle bauseitigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere Fundament, Untergrund, Anschlüsse, Zufahrt, Genehmigungen und örtliche Anforderungen, soweit diese nicht ausdrücklich von Nord Modul übernommen wurden.
10. Genehmigungen und behördliche Anforderungen
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Bestellung, Lieferung, Aufstellung oder Nutzung eines Moduls zu prüfen, ob für sein Vorhaben behördliche Genehmigungen, Bauanträge, Nutzungsänderungen, statische Nachweise, Brandschutzanforderungen oder sonstige öffentlich-rechtliche Voraussetzungen erforderlich sind.
Nord Modul schuldet keine Genehmigungsfähigkeit eines konkreten Vorhabens, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von Nord Modul.
Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware darüber hinaus bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von Nord Modul.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern kein gesetzlicher Ausschlussgrund besteht.
Ein Widerrufsrecht kann insbesondere bei Waren ausgeschlossen sein, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher gesondert über die Bedingungen, Fristen und das Verfahren des Widerrufs informiert.
13. Sachmängelhaftung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Sachmängelhaftung, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Übergabe auf offensichtliche Schäden, Transportschäden oder Abweichungen zu prüfen und erkennbare Schäden möglichst unverzüglich zu dokumentieren und mitzuteilen.
Für Unternehmer gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften, sofern diese anwendbar sind.
14. Haftung
Nord Modul haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Nord Modul nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe, Transportstörungen, Naturereignisse, Krieg, Pandemie, Energieausfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Nord Modul liegen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen, soweit sie die Leistungserbringung beeinträchtigen.
16. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
17. Streitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Nord Modul, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.